Kolumne von Dominik O. Straummann
Etwa so geht es unserem Verband; das Thema Wohnschutz steht schon lang und voraussichtlich noch lang weit oben in unserem Pflichtenheft. Auf dem Verordnungsweg hat der Regierungsrat den Wohnschutz leicht korrigiert, Informationen dazu finden Sie in dieser Ausgabe. Diese Verbesserungen gegenüber der bisherigen Regelung sind zu begrüssen, reichen aber bei Weitem nicht, um die Blockierung von Neubau- und Renovationsvorhaben zu beheben. Es braucht mehr als nur Änderungen in der Verordnung, es braucht eine Revision des Gesetzes.
Erinnern wir uns an die leidige Geschichte der in die Jahre gekommenen Häuser (Baujahr 1957) an der Rainallee 150–156 in Riehen, die der Eigentümer abreissen und durch einen behindertengerechten Neubau mit mehr Wohnungen ersetzen wollte. Nach Einsprache des Mieterverbands erfolgte ein Abbruch- verbot. Dieses wurde später vom Appellationsgericht aufgehoben. Dagegen wehrte sich der Mieterverband und zog vor Bundesgericht. Anfang September hat das Bundesgericht entschieden, auf die Beschwerde des Mieterverbands nicht einzutreten, weil das Verbandsbeschwerderecht in diesem Fall nicht gelte. Dem Anliegen des Mieterverbands, Klärung zu erhalten, ob und unter welchen Umständen abgebrochen werden darf, wurde damit nicht entsprochen.
Ironie dieser Geschichte ist, dass die Wohngenossenschaft, die diese Häuser in der Zwischenzeit gekauft hat, den Abbruch vornehmen darf, weil für sie dieses Gesetz nicht gilt. Der Eigentümer hat viel Zeit und damit Geld verloren, obwohl er nichts Unrechtes oder Falsches getan hat. Der überrissene Wohnschutz und die damit verbundene Bürokratie haben Schaden angerichtet. Nicht nur wurde ein grösseres Wohnungsangebot an der Rainallee verhindert, die Signalwirkung dieses grotesken Verfahrens schreckt Private und Investoren ab, Wohnraum im Kanton neu zu schaffen oder zu renovieren und – leider auch – Investitionen zu tätigen, die für die Verringerung des CO2-Ausstosses wichtig wären. Ursächlich für diese vielen negativen Folgen ist dieses Wohnschutzgesetz. Betroffen davon sind nicht etwa ausschliesslich Hauseigentümerinnen und -eigentümer – betroffen sind ausserdem Mieterinnen und Mieter, weil die Wohnungssuche bei geringem Angebot schwierig ist und weil die Gefahr besteht, dass Wohnungen nicht mehr saniert und nicht mehr den heutigen Ansprüchen gerecht werden.
Gut gemeint ist eine der Verbesserungen in der Verordnung, welche die Blockierung bei Energiesparmassnahmen beheben soll: Wenn nachgewiesen wird, dass Energieeinsparungen von 15 Prozent erfolgen, gelten die bisherigen Obergrenzen für Mietzinserhöhungen nicht mehr, die Miete kann dann weiter als bisher erhöht werden. Eine solche Einsparung kann aber nicht erzielt werden, wenn schon früher wirkungsvolle Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt wurden und somit künftig nur noch geringe Einsparungen möglich sind. Wer also bereits früher vorbildlich gehandelt hat, kann nicht von dieser Lockerung profitieren und wird gewissermassen bestraft. Das scheint uns nicht fair zu sein.
Es gilt nun den 1. November 2025 abzuwarten, an dem die überarbeitete Verordnung in Kraft tritt. Aber mit einem Ansturm an Bewilligungsbegehren rechne ich nicht. Gewünscht hätte ich mir zudem einen Artikel 20c, der den bewilligungsfreien Einbau/Anschluss an das Fernwärmenetz beschreiben würde. Leider fehlt dieser Passus, und nur die Erstellung von Photovoltaikanlagen wird im Art. 20a. als weder bewilligungs- noch meldepflichtig taxiert.
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Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt muss und wird sich weiterhin für eine Verbesserung der Situation einsetzen. Wir hoffen aber, dass endlich gehandelt wird. Gefordert sind die Politik, die Regierung und der Grosse Rat. Alle Fakten liegen auf dem Tisch. Alle wissen, dass die Wirkungen und Nebenwirkungen dieses Gesetzes nicht nur den Eigentümerschaften schaden, sondern auch aktuellen und künftigen Mieterinnen und Mietern. Es ist deshalb wichtig, dass rasch gehandelt wird.
Wir sind denjenigen Mitgliedern des Grossen Rats dankbar, die sich für unsere Anliegen einsetzen und bereit sind, dieser Beschränkung der Eigentumsfreiheit Grenzen zu setzen. Zwar ist der Wohnschutz eine kantonale Angelegenheit, aber auch in Riehen mit einem hohen Anteil an Wohneigentümerinnen und -eigentümern besteht ein Interesse, den überrissenen Wohnschutz zu korrigieren. Die Gemeinde kann im Dialog mit dem Regierungsrat und durch die Riehener Grossratsmitglieder Verbesserungen verlangen. Helfen dabei kann, wenn die unseren Anliegen gegenüber freundlich gesinnten politischen Kräfte gestärkt aus den Einwohnerratswahlen vom 19. Oktober hervorgehen. Es wäre schön, wenn unsere Mitglieder aus Riehen das mit ihrem Wahlzettel berücksichtigen würden.
Dominik O. Straumann (Jg. 1966) ist Bauunternehmer und Mitinhaber der Straumann-Hipp AG in Basel. Er engagiert sich seit vielen Jahren politisch und verbandlich für die Anliegen der Hauseigentümer. Seit 2012 ist er Vizepräsident des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt, seit 2016 Mitglied des Vorstands des HEV Schweiz und gehört zudem dem Vorstand der FDP Riehen an. Darüber hinaus ist er Altvorgesetzter der E.E. Zunft zu Safran und der E. Gesellschaft der Feuerschützen sowie Ehrenmitglied des Baumeisterverbands der Region Basel.