Der Grosse Rat hat die Motion von Bruno Lötscher-Steiger (Mitte) zur Halbierung der Handänderungssteuer knapp gutgeheissen und dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen. Ausschlaggebend war der Stichentscheid von Grossratspräsident Balz Herter.
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Die Handänderungssteuer im Kanton Basel-Stadt steht zur Diskussion: Mit Stichentscheid hat der Grosse Rat die Motion von Bruno Lötscher-Steiger (Mitte) zur Halbierung der Handänderungssteuer überwiesen. Der Regierungsrat hat nun bis zum 17. Dezember 2025 Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Die Motion fordert, die gesetzlichen Grundlagen für eine Anpassung des Handänderungssteuergesetzes zu schaffen und die Steuersätze von heute 3 Prozent (§ 1 Abs. 2) und 1,5 Prozent (§ 4 Abs. 2) zu halbieren. Die Begründung: Die Einnahmen aus dieser Steuer haben sich in den letzten zehn Jahren aufgrund der stark gestiegenen Immobilienpreise nahezu verdoppelt – ohne zusätzliche Leistung des Staates. So lagen die Einnahmen in den Jahren 2020 bis 2023 durchschnittlich bei 53,9 Millionen Franken, gegenüber 26,9 Millionen Franken in den Jahren 2014 und 2015.
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Lötscher-Steiger argumentierte im Rat, dass die ursprüngliche Lenkungsfunktion der Steuer längst durch die Grundstückgewinnsteuer übernommen worden sei und die Handänderungssteuer in ihrer heutigen Form keine sachliche Begründung mehr habe. Die Steuer belaste Käufer:innen erheblich – bei einem Kaufpreis von 1,5 Millionen Franken fallen zusätzlich 45’000 Franken an Handänderungssteuer an.
HEV Basel-Stadt und SVIT Basel-Stadt haben sich für die Überweisung der Motion ausgesprochen. Beide Verbände kritisieren die Steuer seit Langem als sachlich nicht gerechtfertigt. Die Steuer ist an den Eigentumswechsel von Grundstücken gekoppelt, wird aber zusätzlich zu Grundbuch- und Notariatsgebühren sowie allfälligen Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben.
Zum Vergleich: Acht Kantone haben die Handänderungssteuer bereits abgeschafft, weitere acht Kantone erheben lediglich 1 bis 1,5 Prozent. Lediglich Neuenburg liegt mit 3,3 Prozent noch über Basel-Stadt.
HEV Basel-Stadt und SVIT Basel-Stadt hätten die vollständige Abschaffung der Steuer begrüsst, sehen in der Halbierung jedoch einen Schritt in die richtige Richtung. Eine Senkung der Handänderungssteuer würde Käufer:innen entlasten und hätte auch eine dämpfende Wirkung auf die Mietzinsentwicklung, da die Steuer Teil der Anlagekosten ist.