Regierungspräsident Conradin Cramer zog am Donnerstag in einer Medienkonferenz Bilanz über seine ersten 100 Tage im Amt. Der Fokus lag auf den dringend notwendigen Anpassungen beim Wohnschutz.
Der Regierungsrat habe eine erste Auslegeordnung zu den neuen Wohnraumschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen, so Cramer. Während diese die Mietzinserhöhungen seit 2022 reduziert hätten, sei die Sanierungstätigkeit, einschliesslich energetischer Sanierungen, zurückgegangen, und zwar nicht nur im Bereich von sogenannten «Renditesanierungen», sondern bei allen Wohnungen. Es bestehe sogar ein Zielkonflikt zwischen Wohnraumschutz und Klimaschutz. Der Regierungsrat plane daher, durch Verordnungsänderungen rasche Verbesserungen zu erzielen.
Die Ankündigung des Regierungsrates, die aktuellen Wohnschutzbestimmungen rasch anpassen zu wollen, wird vom HEV sehr begrüsst. Gleichzeitig weisst der Hauseigentümerverband darauf hin, dass es Anpassungen nicht nur auf Verordnungsebene braucht, sondern vor allem auf Gesetzesebene, und zwar in der Umsetzung der im Juni vom Grossen Rat überwiesenen Motionen.
Gesetzeskorrekturen sind dringend notwendig, damit der Basler Wohnschutz in der Realität überhaupt umsetzbar ist. Auch erweisen sich einige zentrale Bestimmungen als kontraproduktiv und für Mieterinnen und Mieter als nachteilig. Über die Hälfte der Basler Wohnungen befinden sich in privater Hand, also im Besitz von privaten Liegenschaftseigentümern und nicht in den Portfolios renditeorientierter Unternehmen. Der HEV ist der Verband der privaten Liegenschaftseigentümer.
Die wichtigen Nachbesserungen bewirken keine Verwässerung des Wohnschutzes, sondern sind Anpassungen hin zu praxistauglichen Gesetzen mit der passenden Wirkung. Auch sozialpolitisch motivierte Gesetze dürfen nicht überschiessen und «die Falschen» treffen. Der Regierungsrat ergreift nun richtigerweise rasch Massnahmen, den Wohnschutz anzupassen.