Das Online-Tool berücksichtigt die Entwicklung zentraler Kostenfaktoren:
- den hypothekarischen Referenzzinssatz
- den Teuerungsausgleich (40% der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise)
- allgemeine Kostensteigerungen (Betriebs- und Unterhaltskosten)
Nicht berücksichtigt werden Mietzinserhöhungen aufgrund umfassender Sanierungen oder wertvermehrender Investitionen. Diese können im Rahmen einer Mietzinsanpassung zusätzlich geltend gemacht werden. Bei Fragen unterstützt Sie unsere Rechtsauskunft gerne.