Wohnungs-abnahmedienst

Entlastung der Eigentümerschaft durch unabhängige Fachleute des HEV Basel-Stadt und des SVIT beider Basel.

ENTSPANNTE ABWICKLUNG

Wohnungsabnahmen, neutral durchgeführt, fachkundig und rechtssicher dokumentiert.

Wohnungsabnahme – kompetent, objektiv, verbindlich

Die Rückgabe einer Wohnung ist oft mit Diskussionen, Detailfragen und rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Der HEV Basel-Stadt bietet zusammen mit dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft, Sektion beider Basel (SVIT), einen Wohnungsabnahmedienst an, der Eigentümern diese zeitaufwendige und zuweilen konfliktträchtige Aufgabe abnimmt.

Unabhängige Fachleute der Verbände führen in Begleitung der Vermieterschaft die Abnahme durch und erstellen ein neutrales Protokoll über den Zustand der Wohnung. Dieses Zustandsprotokoll dokumentiert klar und objektiv, welche Mängel gegebenenfalls bestehen und welche nicht (Erstellen eines Zustandsprotokolls). Damit wird die Eigentümerschaft von aufreibenden Auseinandersetzungen entlastet und erhält eine fundierte Grundlage, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Gleichzeitig schützt das Protokoll auch Mieterinnen und Mieter, indem es unberechtigte Forderungen verhindert.

Wichtiger Hinweis:

Das Protokoll ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mängelrüge. Diese müssen im Bedarfsfall von der Eigentümerschaft innerhalb von drei Tagen nach der Rückgabe gesondert erhoben werden.

Ablauf und Kosten

Die Fachleute werden direkt von der Eigentümerschaft oder von Mietern beauftragt. Der Termin kann unkompliziert telefonisch vereinbart werden. Die Kosten richten sich nach der Wohnungsgrösse; bei besonders langen oder aufwendigen Abnahmen kann ein Zuschlag hinzukommen. Das Honorar wird im Anschluss an die Abnahme beglichen, und das Protokoll wird direkt ausgehändigt. Das Sekretariat des Wohnungsabnahmedienstes wird durch den HEV Basel-Stadt betreut.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft:

Hauseigentümerverband Basel-Stadt Aeschenvorstadt 71, 4010 Basel

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
Freitag

Telefonische Rechtsberatung:

(nur für Mitglieder des HEV Basel-Stadt)
Montag - Donnerstag